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Regeln für ein gemeinsames Miteinander

Hausordnung

Das Gymnasium Rohr stellt den Schülerinnen und Schülern ein gut ausgestattetes Schulhaus zur Verfügung.
Sowohl der kirchliche und der staatliche Schulträger als auch die Eltern erbringen dafür bedeutende finanzielle Aufwendungen.
Das verpflichtet alle - Schulleitung, Lehrer und Schüler - Räume und Einrichtungen mit besonderer Sorgfalt zu behandeln.

Folgende Hausordnung soll dazu beitragen und ein freundliches Arbeitsklima sichern:

1 Vor dem Unterricht

  • Die Schule beginnt um 08:00 Uhr.
  • Von den Lehrkräften der ersten Stunde, die Aufsicht führen, werden die Klassenzimmer um 07:45 Uhr aufgeschlossen.

2 Pausen

  • Pausenzeiten: 09:30 Uhr bis 09:45 Uhr, danach bis 11:35 Uhr. Eine Mittagspause ist festgelegt.
  • Pausenaufenthalt: Während der Pause verlassen alle Schüler die Klassenzimmer und gehen in die Pausenhalle. Bei schönem Wetter gehen sie in den Innenhof oder auf den Hartplatz.
  • Während der Pausen und in den Freistunden ist den Jahrgangsstufen 5 bis 10 nicht erlaubt, den Schulbereich zu verlassen.
  • Die Benedictus-Bücherei gehört zum Schulbereich.
  • Schüler der Jahrgangsstufen 5 - 8 verbringen die Mittagspause im Schulbereich.
  • Pausenaufsicht: Die Pausenaufsicht führen die dafür eingeteilten Lehrkräfte.
  • Pausenende: Fünf Minuten vor Pausenende ertönt ein Glockenzeichen. Daraufhin begeben sich die Schüler unverzüglich in ihre Klassenzimmer.

3 Aufsichtspflicht

  • Vor dem Unterrichtsbeginn führen die dafür eingeteilten Lehrkräfte Aufsicht.
  • In den Jahrgangsstufen 5 bis 11 stellt die Lehrkraft mit Beginn der ersten Unterrichtsstunde fehlende Schüler fest und lässt diese von einem Schüler im Sekretariat melden oder kontrolliert über das Info-Portal, ob die fehlenden Schüler entschuldigt sind.
  • Stundenwechsel: Bis zum Eintreffen des Lehrers sorgt der Klassensprecher für Ordnung. Ist zehn Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft erschienen, so verständigt ein Klassensprecher das Sekretariat.
  • Einen besonderen Gefahrenpunkt bilden das Treppengeländer und die Fensterbänke. Streng untersagt ist es, auf dem Geländer zu rutschen und auf dem Fensterbrett zu sitzen. Selbstverständlich darf nichts aus dem Fenster geworfen werden.
  • In die Fachräume begeben sich die Klassen ruhig und auf schnellstem Wege.

4 Bücher und Lernmittel

  • Von der Schule zur Verfügung gestellte Bücher, die nicht zurückgegeben werden oder stark beschädigt sind, müssen am Schuljahresende vom Schüler ersetzt werden. Die Bücher sind schonend zu behandeln und mit einem Umschlag zu versehen.

5 Sporthalle

  • Im Sportunterricht tragen alle Schülerinnen und Schüler Sportbekleidung.
  • Für die Benutzung der Sporthallen sind Sportschuhe mit hellen Sohlen erforderlich, die selbstverständlich nicht als Straßenschuhe getragen werden.

6 Fachräume

  • Für die Benutzung der Fachräume bestehen zum Teil gesonderte Vorschriften, die in den jeweiligen Fachräumen aushängen.

7 Feuer- und Katastrophenalarm

  • Ist Gefahr im Verzug, sind alle Lehrkräfte und das Verwaltungspersonal zur Auslösung des Feuermelders verpflichtet.
  • Die Fluchtwege sind ausgeschildert.
  • Bei Ertönen des Alarms müssen alle Klassenfenster und Klassentüren geschlossen werden.
  • Kleidungsstücke und Wertsachen, die unverzüglich greifbar sind, dürfen mitgenommen werden. Alles andere bleibt im Klassenzimmer.
  • Die Lehrer führen die Schüler auf den Hartplatz und versammeln dort geordnet ihre Klasse. Der Lehrer prüft die Vollzähligkeit und meldet dies dem Sicherheitsbeauftragten.

8 Rauch- und Handybenutzungsverbot

  • Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
  • Auf dem gesamten Schulgelände dürfen Handys und digitale Speichermedien grundsätzlich nicht eingeschaltet sein.

9 Verbindliche aktuelle Regeln

  • Siehe Rundschreiben zum Schuljahresanfang!
  • Die Hausordnung hängt in allen Unterrichtsräumen aus. Zu Beginn eines jeden Schuljahres sprechen die Klassenleitungen die Hausordnung mit den Schülern durch.

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Zusätzlich gilt das BayEUG:

Zum BayEUG