Wir unterstützen!
Schulpsychologische Beratung
Die Schulpsychologie steht Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und weiteren Personen aus unserer Schulgemeinschaft zur Seite.
In der Beratung suchen wir gemeinsam nach individuellen Lösungen bei verschiedenen Themen wie
- Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- Schulbezogene Ängste
- Motivations- oder Konzentrationsprobleme
- Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten
- Emotionale oder soziale Belastungen (z.B. Stress, Konflikte, Mobbing)
- Besondere Begabungen
- Inklusion
- Persönliche/ familiäre Krisen
- Sorge um Mitschülerinnen und Mitschüler
- Sonstige Fragen oder Probleme, die im Schulalltag auftreten können
Die schulpsychologische Beratung ist freiwillig, kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Falls nötig und unter Zustimmung arbeiten wir mit anderen Fachkräften wie Beratungslehrer, Stufenbetreuer(in) oder Schulleitung zusammen, um eine schnelle und effektive Hilfe sicherzustellen.
Bei welchen Anlässen kann ich mich an die Schulpsychologin wenden?
Bei welchen Anlässen kann ich mich an die Schulpsychologin wenden?
Unsere Schulpsychologin, Frau Thiel, steht für unterschiedliche Beratungsanlässe zur Verfügung, wie z.B. bei
- Problemen im Bereich Lern- und Arbeitsverhalten
- Schwierigkeiten im Umgang mit Belastung und Stress
- Schulleistungsproblemen
- besonderen Begabungen
- Konzentrations- oder Motivationsproblemen
- Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten
- Prüfungsängsten
- Verhaltensauffälligkeiten
- Problemen mit Lehrkräften und Mitschülerinnen und -mitschülern
- Mobbing
- persönlichen akuten Krisen
- sexualisierter Gewalt
- LGBTQIA+
- Sorgen um Mitschülerinnen und Mitschüler, die sich selbst in einer Krise befinden und sich nicht zu helfen wissen
Bei klinischen Fragestellungen (z.B. selbstverletzendes Verhalten, Ängsten, Depressionen …) können Schulpsychologinnen und -psychologen eine erste niedrigschwellige Anlaufstelle sein, die auch über weitergehende außerschulische Behandlungsmaßnahmen informiert; Schulpsychologinnen und -psychologen sind jedoch keine Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Psychiaterinnen und Psychiater.
„Was? Zur Schulpsychologin? Ich bin doch nicht verrückt!”
„Was? Zur Schulpsychologin? Ich bin doch nicht verrückt!”
Nein, ganz bestimmt nicht! Sich unterstützen zu lassen, ist ganz und gar nicht verrückt. Denn jeder und jede von uns ist mal von Schwierigkeiten oder Sorgen betroffen. Und oft findet man schneller eine Lösung, wenn man mit jemanden darüber spricht. Stell dir die Schulpsychologin wie eine Trainerin vor, die dich darin unterstützt, deinen Zielen näher zu kommen.
Welche Grundsätze gelten für schulpsychologische Gespräche?
Welche Grundsätze gelten für schulpsychologische Gespräche?
Die Beratung ist freiwillig, kostenfrei und lösungsorientiert.
Schulpsychologinnen und -psychologen sind neutral.
Die Beratung unterliegt der Verschwiegenheit.
Vereinbarung eines Gesprächstermins
Vereinbarung eines Gesprächstermins
Als Schülerin oder Schüler kannst du einen Gesprächstermin vereinbaren, indem du mich im Schulhaus ansprichst oder mir über den ByCS Messenger schreibst.
Als Erziehungsberechtigte(r) können Sie einen Gesprächstermin vereinbaren, indem Sie mir über das Elternportal oder per Mail eine Nachricht schreiben.
Sprechstunden 2026/2027:
Dienstag, 10.30 - 11.15 Uhr (Raum: E2.12)
Mit Bitte um vorherige Anmeldung, z. B. über das Elternportal, ByCS Messenger oder per E-Mail.
Kontaktmöglichkeiten
E-Mail schreiben (bitte keine schützenswerten Daten anführen!)







