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Digitale Schule der Zukunft - FAQ

Digitale Schule der Zukunft

Unsere Schule nimmt seit dem Schuljahr 2025/26 mit den Jahrgangsstufen 8 bis 10 am Projekt „Digitale Schule der Zukunft“ teil. Ziel des Projekts ist es, digitale Endgeräte pädagogisch sinnvoll in den Unterricht zu integrieren und diesen zeitgemäß weiterzuentwickeln.

Digitale Medien prägen den Alltag unserer Schülerinnen und Schüler – sowohl in der Schule als auch im privaten und späteren beruflichen Umfeld. Ein sicherer, reflektierter und verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Endgeräten ist daher ein fester Bestandteil unseres schulischen Medienkonzepts. Auf Grundlage klarer Regeln vermitteln wir digitale Kompetenzen altersgerecht und praxisnah. Dabei geht es nicht um ein „Entweder-oder“, sondern um eine sinnvolle Verbindung von analogen und digitalen Lernformen.

Für Schülerinnen und Schüler der teilnehmenden Jahrgangsstufen besteht im Jahr der Neueinführung einmalig eine staatliche Förderung von bis zu 350 €, sofern das Gerät den schulischen Mindestanforderungen entspricht.

Unsere Ziele

Mit der Teilnahme an der „Digitalen Schule der Zukunft“ möchten wir den Unterricht qualitativ weiterentwickeln und zeitgemäß gestalten. Ziel ist es, die Unterrichtsqualität zu verbessern, individuelles Lernen im eigenen Tempo zu ermöglichen sowie Zusammenarbeit und Feedbackkultur zu stärken. Zudem bereiten wir die Schülerinnen und Schüler gezielt auf Studium, Ausbildung und Beruf in einer digitalen Gesellschaft vor.

Was bedeutet das konkret im Schulalltag?

Ein zentrales Element des Projekts ist die 1:1-Ausstattung der Jahrgangsstufen 8 bis 10 mit einem Tablet. Dieses wird als Arbeits- und Lernwerkzeug genutzt, zielgerichtet und didaktisch begründet im Unterricht eingesetzt und sowohl in der Schule als auch zu Hause verwendet. Bewährte analoge Unterrichtsformen bleiben dabei erhalten und werden sinnvoll ergänzt.

Wie werden die Geräte beschafft?

Die Tablets werden von den Erziehungsberechtigten bzw. von volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst angeschafft. Die Schule empfiehlt einen speziell eingerichteten Onlineshop eines zertifizierten Anbieters, da dort alle Geräte die schulischen Mindestanforderungen erfüllen und für die schulische Nutzung vorbereitet sind. Ein Kauf bei anderen Anbietern ist grundsätzlich möglich, sofern alle Vorgaben eingehalten werden.

Wem gehört das Gerät?

Das Tablet bleibt Privateigentum der Schülerinnen und Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten. Es handelt sich nicht um ein Schulgerät und kann – soweit die schulische Nutzung nicht beeinträchtigt wird – auch privat verwendet werden.

Welche Mindestanforderungen gelten?

Das Gymnasium Rohr legt verbindliche Mindestanforderungen fest, u. a.:

  • Tablet (iPad, nur Wi-Fi)

  • Bildschirmgröße mindestens 10", Speicher mindestens 128 GB

  • Eingabestift und kabelgebundene Kopfhörer

  • Einbindung in das schulische Verwaltungsnetz (MDM)

Nur Geräte, die diese Anforderungen erfüllen, können im Unterricht eingesetzt und gefördert werden.

Was ist bei der Nutzung zu beachten?

Der Akku sollte einen Schultag durchhalten. Da nicht immer Lademöglichkeiten vorhanden sind, kann eine Powerbank sinnvoll sein. Die Nutzung von Mobilfunk ist nicht gestattet. Zudem wird eine robuste Schutzhülle empfohlen.

Wie funktioniert die Förderung?

Für förderfähige Geräte kann beim Freistaat Bayern eine Förderung von bis zu 350 € beantragt werden. Der Antrag erfolgt online und setzt u. a. voraus, dass das Gerät die Mindestanforderungen erfüllt, nach dem festgelegten Stichtag gekauft wurde und alle Belege vorliegen.

Der Antrag ist unter www.dsdz.bayern.de zu stellen. Eine Hilfestellung zur Antragstellung bietet das Erklärvideo:

 Zum Youtube Video

Ist das Gerät versichert?

Eine Versicherung über die Schule besteht nicht. Bei Schäden durch Fremdverschulden handelt es sich um einen Haftpflichtfall. Händler bieten teilweise Zusatzversicherungen an, diese sind jedoch nicht förderfähig.

Was ist MDM?

MDM (Mobile Device Management) ist eine Verwaltungssoftware, über die die Tablets für den schulischen Einsatz eingerichtet werden. Darüber können z. B. schulische Apps bereitgestellt, Updates verwaltet oder bestimmte Apps im Unterricht eingeschränkt werden. Ein Zugriff auf private Inhalte (Fotos, Dokumente, Chats o. Ä.) ist nicht möglich. Die Nutzung des MDM ist Voraussetzung für den Einsatz im Unterricht und für die staatliche Förderung.

Wo findet man weitere Informationen?

Allgemeine Informationen

Die Digitale Schule der Zukunft ist ein Projekt des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das zeitgemäßen Unterricht durch den sinnvollen Einsatz digitaler Endgeräte fördert.

Umfassende Informationen zum Gesamtkonzept, zu Zielen sowie zu Rahmenbedingungen der Digitalen Schule der Zukunft werden hier berietgestellt:

Zur Website

Weitere vertiefende Inhalte, Praxisbeispiele und Unterstützungsangebote für Schulen finden sich auf der Lern- und Informationsplattform mebis:

Zur Lern- und Informationsplattform mebis

Zusätzliche Hinweise, Materialien und Projektbeschreibungen zur schulischen Digitalisierung stellt das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung zur Verfügung:

Zur Website

Pädagogische Angebote für Erziehungsberechtigte

Medienerziehung kann nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Elternhäusern gelingen. Von Seiten des Kultusministeriums werden entsprechende Informationsangebote bereitgestellt:

Zur Webiste

Auf dieser Seite des mebis finden Sie außerdem FAQ‘s zum Lehren und Lernen mit mobilen Endgeräten:

Zur Website